Christopher Johns (Chicago): Deontic Foundations in LeibnizÕs Practical Philosophy

 

Es ist weitgehend anerkannt, dass sich LeibnizÕ praktische Philosophie fest auf teleologische Prinzipien (Vollkommenheit, GlŸckseligkeit), affektive Faktoren (Freude, Liebe) wie auch intellektuelle Tugenden (Wissen, Weisheit) grŸndet. TatsŠchlich definiert Leibniz Weisheit als ãdie Wissenschaft von der GlŸckseligkeitÒ und Gerechtigkeit letztlich als ãdie Liebe des WissendenÒ (caritas sapientis). Jedoch argumentiere ich in dieser Arbeit, dass LeibnizÕ praktische Philosophie auf die deontologischen Kategorien von Recht (ius) und Verpflichtung (obligatio) gegrŸndet ist. Diese Kategorien, eingefŸhrt in einer der frŸhesten Arbeiten von Leibniz, den Nova Methodus Discendae Docendaeque Jurisprudentiae (1667), bezeichnen die moralischen QualitŠten einer rationalen Substanz, d.h. die moralische Mšglichkeit und Notwendigkeit einer Person, gerecht zu handeln. Von dieser a-priori-BegrŸndung leitet Leibniz materielle und gesetzliche Rechte und Verpflichtungen, seine bekannten drei Regeln des Rechten wie auch das Wesen der ãAllgemeinen NŸtzlichkeitÒ ab. Im Wesentlichen bezeichnen die deontologischen Kategorien die Selbst-Begrenzung der Freiheit einer Person, d.h. ihre innere FŠhigkeit, ihre Ziele vereinbar mit und nutzbringend fŸr alle anderen rationalen Wesen zu machen. Ich werde zeigen, dass LeibnizÕ viel spŠtere teleologische Prinzipien ohne diese, wenig beachtete deontische BegrŸndung nicht richtig verstanden werden.

 

 

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