Christopher Johns (Chicago): Deontic
Foundations in LeibnizÕs Practical Philosophy
Es ist
weitgehend anerkannt, dass sich LeibnizÕ praktische Philosophie fest auf
teleologische Prinzipien (Vollkommenheit, GlŸckseligkeit), affektive Faktoren
(Freude, Liebe) wie auch intellektuelle Tugenden (Wissen, Weisheit) grŸndet.
TatsŠchlich definiert Leibniz Weisheit als ãdie Wissenschaft von der
GlŸckseligkeitÒ und Gerechtigkeit letztlich als ãdie Liebe des WissendenÒ (caritas sapientis). Jedoch argumentiere ich in dieser
Arbeit, dass LeibnizÕ praktische Philosophie auf die deontologischen Kategorien
von Recht (ius) und Verpflichtung (obligatio) gegrŸndet ist. Diese Kategorien,
eingefŸhrt in einer der frŸhesten Arbeiten von Leibniz, den Nova Methodus Discendae Docendaeque
Jurisprudentiae (1667),
bezeichnen die moralischen QualitŠten einer rationalen Substanz, d. h. die moralische Mšglichkeit und Notwendigkeit einer Person, gerecht zu
handeln. Von dieser a-priori-BegrŸndung leitet Leibniz materielle und
gesetzliche Rechte und Verpflichtungen, seine bekannten drei Regeln des Rechten
wie auch das Wesen der ãAllgemeinen NŸtzlichkeitÒ ab. Im Wesentlichen
bezeichnen die deontologischen Kategorien die Selbst-Begrenzung der Freiheit
einer Person, d. h. ihre innere FŠhigkeit, ihre Ziele
vereinbar mit und nutzbringend fŸr alle anderen rationalen Wesen zu machen. Ich
werde zeigen, dass LeibnizÕ viel spŠtere teleologische Prinzipien ohne diese,
wenig beachtete deontische BegrŸndung nicht richtig verstanden werden.
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