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KI-Richtlinien

Auf dieser Seite

  • Grundsatz
  • Keine KI als Autorenschaft
  • Kennzeichnungspflicht bei KI-Nutzung
  • Vertraulichkeit, Datenschutz und Rechte Dritter
  • Unzulässige Nutzung
  • Dokumentation und Nachvollziehbarkeit

Grundsatz

Der Einsatz von KI-Anwendungen kann in Forschung, Redaktion und Manuskripterstellung zulässig sein, sofern er verantwortungsvoll, transparent, rechtlich zulässig und mit den Grundsätzen wissenschaftlicher Integrität vereinbar erfolgt. Die Verantwortung für Inhalt, Qualität, Originalität und Richtigkeit verbleibt stets vollständig bei den menschlichen Beteiligten. 

Keine KI als Autorenschaft

KI-Systeme oder generative Modelle dürfen nicht als Autorin, Autor oder Mitautorenschaft benannt werden. Sie erfüllen weder die Anforderungen zur Übernahme wissenschaftlicher Verantwortung noch können sie Rechte, Pflichten, Interessenkonflikte oder urheberrechtliche Zusicherungen wirksam übernehmen.

Kennzeichnungspflicht bei KI-Nutzung

Der Einsatz von KI ist offenzulegen, wenn er über rein technische Hilfsfunktionen wie Rechtschreib-, Grammatik-, Formatierungs- oder Transkriptionstätigkeiten hinausgeht. Kennzeichnungspflichtig ist insbesondere die Nutzung zur:

    • Erstellung, Kürzung, Umformulierung oder substantiellen Überarbeitung von Texten
    • Generierung, Auswertung oder Interpretation von Daten
    • Erstellung von Code, Tabellen, Abbildungen, Grafiken oder sonstigen Inhalten
    • Vereinheitlichung von Literaturangaben und systematischen Rechercheschritten
    • Übersetzung, wenn dabei inhaltliche Eingriffe erfolgen

Inhalt der Kennzeichnung

Die Kennzeichnung muss mindestens enthalten:

    • Bezeichnung des verwendeten KI-Tools einschließlich Version, soweit verfügbar
    • Zweck und Umfang der Nutzung
    • betroffene Teile des Manuskripts oder Forschungsprozesses
    • Bestätigung, dass sämtliche KI-generierten oder KI-unterstützten Inhalte von den Autorinnen und Autoren fachlich geprüft, korrigiert und verantwortet wurden

Nicht offenzulegende Bagatellnutzung

Eine gesonderte Offenlegung kann entbehrlich sein, wenn KI ausschließlich zur sprachlichen Glättung, Zusammenfassung, Rechtschreibprüfung oder Formatierung verwendet wurde und hierbei kein inhaltlicher Beitrag geleistet wurde. Auch in diesem Fall bleibt die volle Verantwortung bei den Autorinnen und Autoren.

Vertraulichkeit, Datenschutz und Rechte Dritter

Die Nutzung von KI darf nicht dazu dienen, die wissenschaftliche Eigenleistung im Wesentlichen zu ersetzen und entbindet ihre Nutzerin nicht von der Eigenverantwortung und wissenschaftlichen Integrität. Unzulässig ist insbesondere der Einsatz von KI zur:
    • Erfindung, Verfälschung oder Manipulation von Daten, Ergebnissen, Quellen oder Zitaten
    • Erstellung scheinbar originärer wissenschaftlicher Inhalte ohne fachliche Prüfung
    • Verschleierung von Plagiaten oder Umgehung wissenschaftlicher Standards
    • Erzeugung irreführender Abbildungen, Grafiken oder sonstiger Darstellungen ohne klare Kennzeichnung und redaktionelle Zulässigkeit

Unzulässige Nutzung

  • Bei der Nutzung von KI-Anwendung ist darauf zu achten, dass die eingegebenen Daten nicht zum maschinellen Lernen und zum Training von KI-Modellen weitergenutzt werden. Dies gilt in besonderem Maße für Manuskripte (oder Teilen daraus), Gutachten und redaktionelle Kommunikation.
  • Vertrauliche, personenbezogene, sensible, urheberrechtlich geschützte oder nicht zur Weitergabe freigegebene Inhalte dürfen nicht in KI-Systeme eingegeben werden, sofern keine eindeutige rechtliche Grundlage, ausreichende Schutzmaßnahmen und entsprechende Nutzungsrechte vorliegen. 


Dokumentation und Nachvollziehbarkeit

  • Autorinnen und Autoren müssen auf Anfrage von Herausgebern und Verlag die Nutzung von KI nachvollziehbar dokumentieren. Dazu können insbesondere Prompts, Bearbeitungsschritte, Validierungsmaßnahmen und methodische Angaben gehören.


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