Urheberrecht und Selbstarchivierung
Rechtseinräumung
- Mit der Annahme zur Veröffentlichung Ihres Beitrags in einer unserer Zeitschriften oder Sammelbände übertragen Sie dem Verlag grundsätzlich das ausschließliche Verlagsrecht für die Zeit bis zum Ablauf des Urheberrechts. Eingeschlossen sind dabei insbesondere auch das Recht zur Herstellung elektronischer Versionen und zur Einspeicherung in Datenbanken sowie das Recht zu deren Vervielfältigung und Verbreitung online und offline.
- Für Beiträge, die unter Open Access-Bedingungen erscheinen, gewähren Sie dem Verlag die Rechte zur Vervielfältigung, Nutzung und Verbreitung gemäß der vereinbarten Nutzungslizenz.
Persönlicher Gebrauch
- Für den persönlichen Gebrauch dürfen Sie Ihren Artikel in der Druckfassung per E-Mail an Fachkolleginnen und -kollegen verschicken und ihn in eigenen Kursen und Seminaren verwenden.
- Ausgenommen ist die weitere kommerzielle Nutzung oder eine systematische Verteilung des Inhalts.
Selbstarchivierungs- und Zweitverwertungsrecht
Selbstarchivierung
- Möchten Sie einen von uns in einer unserer Zeitschriften oder Sammelbände publizierten Beitrag für eine Online-Archivierung erneut verwenden, gelten folgende Regeln:
- Bei Beiträgen zu wissenschaftlichen Zeitschriften und Sammelbänden dürfen Sie die Druckfassung Ihrer Artikel (published version) nach einer Frist von 12 Monaten seit dem Erscheinen online selbst archivieren. Dies beinhaltet ausschließlich das Einstellen des Artikels auf Ihrer persönlichen Website oder auf Dokumentenserver der Forschungseinrichtung, an der Sie arbeiten. Autorenprofile auf kommerziellen Sammel-Plattformen wie z.B. Academia.edu gelten nicht als persönliche Website im hier gemeinten Sinne.
- Eine Genehmigung des Verlags ist hierfür nicht erforderlich; die Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit im Rahmen der eben genannten Bedingungen obliegt Ihnen.
- Materialien aus fremden Quellen (z.B. Bilder) sind von dieser Regelung ausgenommen; für sie müssen auch im Fall der Selbstarchivierung beim zuständigen Rechteinhaber die Verwendungsrechte eingeholt werden!
Zweitverwertung
- Gemäß § 38 Abs. 1 und Abs. 2 UrhG können Sie Ihren Beitrag in der angenommenen Manuskriptfassung nach Ablauf eines Kalenderjahres nach Erstveröffentlichung anderweitig veröffentlichen.
Nennung der Erstveröffentlichung
- Sowohl bei der Selbstarchivierung als auch der Zweitverwertung muss ein vollständiger Quellenhinweis auf die Erstveröffentlichung angegeben und ein Link zur Bezugsmöglichkeit bei unserem Verlag hinzugefügt werden. Hierfür eignet sich insbesondere u.a. die Verwendung der DOI Ihres Artikels.
Übersichtstabelle Selbstarchivierungs- und Zweitveröffentlichungsrecht
- Selbstarchivierung und/oder Zweitverwertung vor Ablauf der oben genannten Frist ist gegen eine Gebühr möglich. Unsere aktuelle Preisliste finden Sie unter Lizenzen und Abdrucke. Wir stehen Ihnen bei Fragen – auch zu allen weiteren Verwendungsarten – gerne zur Verfügung.