KUR-B
Kirche und Recht – Beihefte
Allgemeine Anmerkungen
- Im Fließtext und in den Fußnoten Eigennamen von Personen bitte kursiv setzen.
- In der Reihe Kirche und Recht – Beihefte werden keine Bibliografien ans Ende der Beiträge gestellt. Die Literaturnachweise erfolgen ausschließlich in den Fußnoten.
Kurznachweise
- Der Fußnotenanteil eines Beitrags sollte 15% nicht überschreiten.
- Bitte vollständige bibliografische Angaben bei der ersten Nennung eines Titels, Kurzzitierweise ab der zweiten Nennung.
- Bitte immer direkt auf den Nachnamen folgend in Klammern auf die Anmerkung verweisen, in der die ausführliche Literaturangabe angegeben wird.
- Der Kurztitel wird wie folgt angegeben: Nachname (o. Fußn. X), S. X.
Meier (o. Fußn. 5), S. 99.
Schliehmann (o. Fußn. 1), S. 211
Heinze, in: MünchKomm (o. Fußn. 7)
- Zwei direkt aufeinander folgende Seiten werden mit f. zitiert, mehr als zwei Seiten mit einer Von-bis-Angabe:
Keitel (2018), S. 202 f.
Vasold (2008), S. 276–288.
- Die Abkürzung „aaO“ wird nicht verwendet. Angaben zu Zeitschriften und der Rechtsprechung werden vollständig wiederholt. Bei Monografien bitte in Klammern die Fußnote der Erstnennung angeben:
Schliehmann (o. Fußn. 1), S. 211; Heinze, in: MünchKomm (o. Fußn. 7), § 254 Rn. 3.
- Mehrere zitierte Stellen innerhalb eines Werkes werden mit Kommata abgetrennt:
Kullmann (1960), S. 58–63, 169–173, 221 f., 227, 366, 369.
- Mehrere Kurzangaben verschiedener Werke hintereinander werden mit Semikola abgetrennt:
Dalfen (1972), S. 67; Dalfen (2012), S. 151–170; Radke-Uhlmann (2010), S. 29; Vancamp (2010), S. 11, 14 f., 18–20.
Ausführliche Nennung
Monografien
- Nachname: Titel. Untertitel, X. Auflage Jahr, Ort, Randnummern (Rn.) / Seitenangabe (S.) / Textziffer (Tz.) / Anmerkung (Anm.).
von Campenhausen / de Wall, Staatskirchenrecht, 4. Aufl. 2006, München, Rn. 14 ff.
Beiträge aus Zeitschriften
- Nachname: Titel. Untertitel, Zeitschriftentitel Jahr, Seitenangabe (zitierte Seite).
Dütz, Betriebsbedingte Kündigungen im kirchlichen Bereich, KuR 2006, S. 34–53 (45).
Gerichtsentscheidungen
- Aus amtlichen Sammlungen: BVerfGE 12, 200 (206).
- In Fachzeitschriften: BVerfG NJW 2007, S. 13.
- In Online-Datenbanken veröffentlichte oder nicht veröffentlichte Entscheidungen: VG Hannover, Urteil vom 15. Januar 2006 – 2 B 1294/05 (JURIS).
Kommentare, Festschriften und andere Sammelwerke
- Nachname, in: Titel, X. Auflage. Jahr, ggf. Paragraph §§ Randnummern (Rn.) / Seitenangabe (S.) / Textziffer (Tz.) / Anmerkung (Anm.).
Heinze, in: MünchKomm, 2. Aufl. 2000, §§ 254–265 Rn. 10 f.
Bei klassischen Kommentaren:
- Name des Kommentarurhebers / Name des Bearbeiters, Titel, X. Aufl. Jahr, Paragraph § Randnummern (Rn.) / Seitenangabe (S.) / Textziffer (Tz.) / Anmerkung (Anm.).
Palandt/Heinrichs, BGB, 65. Aufl. 2006, § 104 Rn. 6.
Online-Quellen
- Veröffentlichungen, die ausschließlich im Internet zu finden sind, werden mit ihrer Internet-Adresse kursiv und ohne den Zusatz „http://“ gesetzt.
www.v3d.de.