ZS-FW
Die Friedens-Warte
Die wichtigsten Seiten im Autorenbereich
Im allgemeinen Teil des Autorenbereichs finden Sie alle grundlegenden Informationen zum Beitragsaufbau, zur Gestaltung des Fließtextes, zum Umgang mit Bildern und mit Tabellen. Hier verlinken wir Ihnen die wichtigsten Seiten:
Zitierrichtlinien
Abkürzungen
- Grundsätzlich sollte das abzukürzende Wort bei der Erstnennung ausgeschrieben und danach in Klammern die Abkürzung gesetzt werden. Dies gilt grundsätzlich nur für inhaltliche Abkürzungen.
- Gesetze: Einmal im Text mit vollem Titel oder Kurztitel und Abkürzung in Klammern nennen. Danach kann die Abkürzung verwendet werden.
- Konventionen: Einmal als Volltitel mit (englischer oder deutscher) Abkürzung nennen, danach nur noch abkürzen, z.B. „Convention on Certain Conventional Weapons (CCWC)“.
- Institutionen: Wird eine Institution im Text genannt, so ist ihr Name bei der ersten Nennung ebenfalls auszuschreiben und die Abkürzung in Klammer dahinter zu setzen. Ab dann kann im Text die Abkürzung verwendet werden, z.B. „der Internationale Strafgerichtshof (IStGH)“.
Deutschsprachige Texte
- Es wird der Begriff „Genfer Konvention“ anstelle von „Genfer Abkommen“ verwendet.
- „Artikel“ wird im Fließtext ausgeschrieben, in Fußnoten mit „Art.“ abgekürzt. Der Artikel wird mit arabischen Zahlen angegeben, der Absatz dahinter wird in der Regel mit römischen Zahlen, z.B. „Artikel 3 II“. Dazwischen wird ein Leerzeichen gesetzt. Ausnahmen bestehen, wenn die zitierte Konvention etwas anderes vorgibt.
- „nicht-internationaler“ (bewaffneter Konflikt) wird mit Bindestrich geschrieben. „nichtstaatlich“ wird zusammen und ohne Bindestrich geschrieben.
Englischsprachige Texte
- Titel von Organisationen, Programmen, Amtsbezeichnungen, feststehenden Begriffen etc., die groß geschrieben werden. Viele englische Ausdrücke werden in zahlreichen Schreibweisen verwendet und hier wie folgt standardisiert: peacebuilding, nation-building, state-building, capacity-building, powersharing
- Rechtsgebiete werden kleingeschrieben, z.B. „international humanitarian law“.
- „state“ sowie Verbindungen (z.B. „state parties“) werden kleingeschrieben.
- „Article“ wird im Fließtext ausgeschrieben, in Fußnoten mit „Art.“ abgekürzt. Es werden in der Regel arabische Zahlen verwendet, der Absatz wird nach einem geschützten Leerzeichen in runden Klammern angegeben, z. B. „Article 3 (2)“. Das Leerzeichen hinter der Artikelangabe wird auch bei lit. gesetzt, z. B. „Article 15 (c)“. Ausnahmen bestehen, wenn die zitierte Konvention etwas anderes vorgibt.
- „non-international“ (armed conflict) wird mit Bindestrich geschrieben.
Zitierrichtlinien
- In der Friedens-Warte ist sowohl die „Harvard“- Zitierweise mit dem Nachweis in Klammern im Text als auch die Zitierweise mit dem Nachweis in Fußnoten zulässig. Die ausführlichen Literaturangaben werden in der Bibliographie zitiert, in den Nachweisen wird nur darauf verwiesen.
- Beiträge sollen als Erläuterung verwendeter bzw. zitierter Quellen entsprechende Nachweise enthalten, die – als Fußnote – durchgehend beginnend mit 1 zu nummerieren sind. Alle Angaben werden durch ein Semikolon getrennt und Fußnoten sind jeweils am Ende mit einem Punkt zu versehen (jedoch keine doppelten Punkte, wenn die Fußnote mit einer Abkürzung endet). Auf eine einheitliche Zitierweise ist zu achten (Beispiele siehe unten).
- Bei bis zu drei Autoren / Autorinnen eines Werkes werden diese namentlich aufgezählt und mit einem Schrägstrich voneinander getrennt. Bei mehr als drei Autoren / Autorinnen wird nur der / die erste genannt und mit et al. ergänzt.
- Bei „mehrteiligen“ Quellenangaben werden Kommata gesetzt, z. B. „§ 5, Rn. 3“.
- Bei Beiträgen in Journals / Sammelwerken werden nicht zusätzlich die Seitenzahlen für den kompletten Beitrag oder die Anfangsseite genannt.
- Literaturhinweise werden in den Nachweisen nach dem Muster „Name Jahr, Seite“ gebildet.
Beispiel: „Müller 2001, S. 35“
und nicht „Müller (2001)“ , „Müller, 2001“ oder „Müller 2001, 35“ - Werden an einer Stelle mehrere Literaturhinweise in den Text eingefügt, sind diese durch Semikolon voneinander zu trennen. Beim Verweis auf zwei Texte eines Autors werden die zwei Jahreszahlen mit Komma voneinander getrennt.
Beispiel: Müller 1999a, S. 37, 1999b, S. 87, S. 91; Schmidt 2001, S. 127. - Dabei werden grundsätzlich alle Literaturtypen auf diese Art und Weise zitiert, auch Zeitschriftenartikel und Webseiten.
- Gerichtsentscheidungen: Gerichtsentscheidungen werden mit Namen des Gerichts, Parteien (gängiger Titel), Datum, Fundstelle und Seitenzahl angegeben.
Beispiel: Internationaler Gerichtshof, Hungary vs. Slovakia (Gabčíkovo-Nagymaros Project), 25.09.1997, I.C.J. Reports 1997, S. 7. - Verträge: Ein Vertrag wird mit dem offiziellen Titel (ggf. Kurztitel), der Fundstelle (UNTS, BGBl etc.), und der Seitenzahl zitiert.
Beispiel: Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge, BGBl. 1985 II, S. 927.
Literaturverzeichnis
- Das Literaturverzeichnis steht am Schluss eines jeden Beitrags. Dieses enthält nur die im Beitrag zitierte Literatur. Gerichtsentscheidungen oder Verträge werden nicht aufgeführt.
- Die Literaturliste muss vollständig sein, d.h. sie muss alle Angaben enthalten, auf die in den Fußnoten verwiesen wird. Jede Literaturangabe muss alle bibliographischen Angaben enthalten, die in den nachfolgenden Beispielen gefordert sind. Überprüfen Sie bitte, bevor Sie das Manuskript einreichen, ob alle Literaturangaben im Text auch in der Bibliographie vorhanden sind und umgekehrt.
- Das Literaturverzeichnis wird alphabetisch nach dem Namen der Autoren / Autorinnen geordnet. Werden mehrere Werke eines Autors aufgeführt, so werden diese chronologisch nach dem Erscheinungsjahr geordnet. Stammen mehrere Werke eines Autors aus demselben Jahr, so sind diese mit „a, b, c“ usw. gemäß der Reihenfolge ihrer Nennung im Manuskript zu nummerieren.
Internetquellen
- Da Internetadressen schnell veralten, muss der Tag des Abrufs der Webseite angegeben werden, idealerweise wird innerhalb eines Beitrags nur ein Datum angegeben und wird vor finaler Abgabe nochmals angepasst, um so aktuell wie möglich zu sein.
- Bei Internetquellen bitte immer die vollständigen URLs angeben. Dabei soll die Quelle so genau wie möglich angegeben werden, damit ein Auffinden per Internet-Browser möglich ist.