Porträt
Andreas Deutsch ist Leiter der Forschungsstelle Deutsches Rechtswörterbuch an der Heidelberger Akademie der Wissenschaften und unterrichtet Rechtssprache und Rechtsgeschichte an der Juristischen Fakultät Heidelberg sowie Rechtsterminologie am dortigen Institut für Übersetzen und Dolmetschen.
Sein Studium der Rechtswissenschaften in Heidelberg und Münster (Westfalen) schloss er 1995 mit dem Erstes Juristischen Staatsexamen in Heidelberg ab. 1995/96 folgte ein Aufbaustudium der Rechtsvergleichung am Institut de Droit Comparé in Paris (mit Abschluss „Dipl. de droit comparé“). Nach dem Rechtsreferendariat und dem zweiten Juristischen Staatsexamen in Baden-Württemberg war er Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Heidelberger Institut für geschichtliche Rechtswissenschaft. Seine Dissertation „Der Klagspiegel und sein Autor Conrad Heyden – Ein Rechtsbuch des 15. Jahrhunderts als Wegbereiter der Rezeption des Römischen Rechts in Deutschland“ (2002) wurde mit dem „Walter-Witzenmann-Preis“ ausgezeichnet. Anschließend war Deutsch wissenschaftlicher Assistent am Institut für Rechtsgeschichte der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt (Main), bevor er 2007 die Leitung des „Deutschen Rechtswörterbuchs“ übernahm. Seit 2016 ist er Honorarprofessor der Juristischen Fakultät der Universität Heidelberg. Zudem war er Gastdozent an den Universitäten Aosta (Italien) und Oxford (Großbritannien).
Seit 2020 ist er Präsident der Heidelberger Rechtshistorischen Gesellschaft.
Forschungsschwerpunkte
- Deutsche Rechtssprache
- Geschichte der Rechtssprache
- Rechtsquellen des Spätmittelalters und der Frühneuzeit
- Rezeption fremder Rechte in Deutschland, insbesondere des römischen Rechts seit dem Spätmittelalter
- Rechtsikonographie
- Strafrechtsgeschichte und Geschichte des Strafvollzugs
- Rechtsgeschichte der Tiere
- Stadtrechtsgeschichte
- Napoleonisches Recht in Deutschland
- Historische Rechtsvergleichung