Martin Avenarius


Studium der Rechtswissenschaft und der Slavischen Philologie in Göttingen, Neapel und Wien. Promotion 1992 und Habilitation 2002 in Göttingen, seit 2003 Professor für Bürgerliches Recht, Römisches Recht und Neuere Privatrechtsgeschichte an der Universität zu Köln. Forschungsschwerpunkte sind das vorklassische und das klassische Römische Recht sowie die rechtshistorische Hermeneutik.

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Publikationen von Martin Avenarius

Teil 4.3: Erbrecht: Aktive Stellung, Personeneigenschaft und Ansätze zur Anerkennung von Rechten
Forschungen zur antiken Sklaverei – Beihefte, Band 3.4.3