Jahrbuch für öffentliche Finanzen
Journal of Public Finance and Fiscal Federalism
Das Jahrbuch für öffentliche Finanzen (“Journal of Public Finance and Fiscal Federalism”) ist eine halbjährliche Zeitschrift, die sich an Leserinnen und Leser sowie Autorinnen und Autoren aus den Bereichen Finanz-, Politik- und Rechtswissenschaft wendet. Darüber hinaus werden aktuelle Themen der Verwaltungspraxis, insbesondere der Landesfinanzverwaltungen und der Rechnungshöfe, behandelt. Das Journal zeichnet sich einerseits durch aktuelle Bezüge in die deutsche und europäische finanzpolitische Debatte aus. Andererseits werden auch historisch-strukturelle Sachverhalte thematisiert.
Die Beiträge des Journals zeichnen sich durch eine inhaltliche Tiefe aus, die mit qualitativen, wie auch quantitativen Methoden unterlegt werden kann. Eingereichte Beiträge unterliegen zudem einem Begutachtungsprozess durch die Herausgeber.
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Herausgegeben von
Stefan Korioth
Ludwig-Maximiliams-Universität MünchenJuristische Fakultät
Professor-Huber-Platz 2
80539 München
DEUTSCHLAND korioth@jura.uni-muenchen.de
Prof. Dr. Thomas Lenk
Universität LeipzigInstitut für Öffentliche Finanzen und Public Management
Augustusplatz 10
04109 Leipzig
DEUTSCHLAND fiwi@wifa.uni-leipzig.de
Martin Junkernheinrich
RPTU Kaiserslautern-LandauGottlieb-Daimler-Str. 47
67663 Kaiserslautern
DEUTSCHLAND martin.junkernheinrich@ru.uni-kl.de
Redaktion
Fabio Lennart Botta
Dr. Mario Hesse (verantwortlich)
Universität Leipzig
Institut für Öffentliche Finanzen und Public Management
Augustusplatz 10
04109 Leipzig
DEUTSCHLAND
Jahrbuch für öffentliche Finanzen
Rahmendaten
ISSN 2944-0068 (Print)
ISSN 2944-0076 (Online)
Begründet: 2025
Erscheinungsweise: halbjährlich
Format: 17,0 x 24,0 cm
Jahresumfang: ca. 800 Seiten
Publikationssprachen: Deutsch
Begutachtungsverfahren: Peer Review
Erscheint im Berliner Wissenschafts-Verlag, einem Imprint der Franz Steiner Verlag GmbH, Stuttgart
Veröffentlichungshinweise
Wir möchten Sie bitten, Manuskriptvorschläge an die Redaktion zu richten. Der Beitrag darf bisher nicht veröffentlicht sein (auch nicht in anderen Sprachen) und während des Begutachtungsverfahrens nicht andernorts zur Publikation eingereicht werden. Eingereichte Manuskripte müssen inhaltlich abgeschlossen sein, wir akzeptieren keine vorläufigen oder unvollständigen Versionen. Die eingereichte Fassung muss aber noch nicht den Zitierrichtlinien der Zeitschrift entsprechen. Vorgeschlagen werden können Aufsätze bis zu einem Umfang von 25.000 Zeichen inkl. Leerzeichen.
Jedes Manuskript durchläuft ein Peer Review-Verfahren. Der Begutachtungsprozess kann die Annahme, Aufforderung zur Überarbeitung oder Ablehnung des Beitrags ergeben. Hierüber werden Sie per E-Mail informiert. Das Herausgebergremium bemüht sich, innerhalb von 3 Monaten nach Manuskripteintrag eine Entscheidung zu treffen.
Wird ein Manuskript angenommen, erbittet das Herausgebergremium eine Datei mit der Endfassung. Bei der Endfassung bitte die Anonymisierung aufheben und die unten angegebenen Richtlinien für Zeitschriftenbeiträge von Verlag und Herausgebergremium berücksichtigen.
Im allgemeinen Teil des Autorenbereichs finden Sie alle grundlegenden Informationen zum Beitragsaufbau, zur Gestaltung des Fließtextes, zum Umgang mit Bildern und mit Tabellen. Hier verlinken wir Ihnen die wichtigsten Seiten:
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Zusätzliche redaktionelle Angaben und Zitierrichtlinien
Beitragskopf
- Allgemeine Richtlinien zum Beitragskopf finden Sie unter Beitragsgestaltung.
- Auf den Titel in Originalsprache folgt die englische Übersetzung des Titels, wenn dieser nicht ohnehin auf Englisch ist.
- In Beiträgen des Jahrbuch für öffentliche Finanzen gibt es sowohl deutsche Kurzfassungen und Schlagworte als auch englische Abstracts und Keywords.
- Neben den Schlagworten sind zusätzlich bis zu drei JEL Codes anzugeben (https://www.aeaweb.org/econlit/jelCodes.php?view=jel)
Kurznachweise in den Fußnoten
- Die Quellenangaben in den Fußnoten sind ungeachtet der erstmaligen oder wiederholten Nennung in der Kurzzitierweise zu erfassen.
- Erstreckt sich die vom Autor vorgenommene Ausführung auf zwei Seiten aus der zu zitierenden Quelle, wird hinter der Seitenzahl der ersten Seite ein „f.“ gesetzt.
- Werden mehr als zwei Seiten zitiert, so sind erste und letzte Seite verbunden mit einem Bindestrich anzugeben.
- Mehrere Autoren einer Literaturquelle werden durch einen Schrägstrich voneinander getrennt. Sind mehr als drei Autoren angegeben, so ist jeweils nur der erste Autor ergänzt durch den Zusatz ‚u. a.‘ zu nennen.
- Werden mehrere Beiträge eines Autors zitiert, die innerhalb desselben Jahres erschienen sind, so werden die Aufsätze mit Buchstaben an der Jahreszahl durchnummeriert.
- Kurznachweise folgen dem Autor-Jahr-Prinzip:[Vgl.] Nachname (Jahr), Seitenangabe.
Vgl. Lenk/Kuntze (2006), S.45 f.
Lenk (2001), S. 67.
Vgl. Tscheulin (2003a), S. 23-26.
Vgl. Tscheulin (2003b), S. 11 f. - Die Quellenangabe von amtlichen Texten erfolgt nach folgendem Muster:
Vgl. Paragraph, Name des Gesetztes in Kurzfassung.
Vgl. § 12, Abs. 4 S.1 StabG.
Literaturverzeichnis
- Mehrere Autoren einer Literaturquelle werden durch einen Schrägstrich voneinander getrennt.
- Wenn mehrere Beiträge eines Autors aus dem gleichen Jahr zitiert werden, ist zur eindeutigen Zuordnung zu den Quellenangaben in den Fußnoten bzw. im Text, das Unterscheidungsmerkmal (a, b, c, ...) an das Erscheinungsjahr anzufügen.
- Falls kein Verfasser angegeben ist, verwenden Sie bitte ‚o. V.‘ = ohne Verfasserangabe.
Monografien
- Nachname, Vorname (Jahr): Titel. Untertitel, Auflage, Ort.
Eichhorn, Peter (2001c): Öffentliche Betriebswirtschaftslehre, Beiträge zur BWL der öffentlichen Verwaltungen und öffentlichen Unternehmen, Baden-Baden.
Beitäge in Sammelbänden
- Nachname, Vorname (Jahr): Titel. Untertitel, in: Nachname, Vorname (Hrsg.) (Jahr): Titel. Untertitel, Bd., Verlag, Ort, Seitenangabe.
Junkernheinrich, Martin / Micosatt, Gerhard (2020): Kommunalfinanzen im Jahr 2020. Stabilisierung der Finanzlage der Kommunen in der Krise, in: Junkernheinrich, Martin / Korioth, Stefan / Lenk, Thomas / Scheller, Henrik / Woisin, Matthias (Hrsg.) (2020): Jahrbuch für Öffentliche Finanzen 1 2021, Bd. 251, Berliner Wissenschafts-Verlag, Berlin, S. 329-358.
Beitrag in einer Zeitschrift
- Nachname, Vorname (Jahr): Titel. Untertitel, in: Titel. Untertitel, Bd/Jg, Heft, Seitenangabe, ggf. DOI.
Clemens, Marius / Fratzscher, Marcel / Michelsen, Claus (2021): Ein Investitionsprogramm zur Krisenbewältigung, in: Wirtschaftsdienst, Bd. 101, Heft 3, S. 168–171, http://dx.doi.org/10.1007/s10273-021-28687.
Zeitungsartikel
- Nachname, Vorname / o.V, Titel, in: Titel der Zeitung, Nummer der Ausgabe, Datum, Seitenangabe.
Müller, Fred (1996): Die zweite Stufe der Pflegeversicherung kommt am ersten Juli, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung, Nr. 92, 19. April 1996, S.1 2.
Berichte / Graue Literatur
- Nachname, Vorname / Institution (ggf. Abkürzung) (ggf. Hrsg.): Titel, Ort.
Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (SVR) (2021): Transformation gestalten: Bildung, Digitalisierung und Nachhaltigkeit. Jahresgutachten 2021/2022, Wiesbaden.
Internetquellen
- Nur Webseiten zählen als Internetquellen. Studien, Berichte etc., die Online als PDF verfügbar sind, werden nach den obigen Regeln zitiert.
- Nachname, Vorname / Institution (Jahr): Titel der Internetseite / des Aufsatzes, URL, TT.MM.JJJJ.
Universität Leipzig, Finanzwissenschaft (2021): Jahrbuch für öffentliche Finanzen, http://www.wifa.uni-leipzig.de/joefin, 16.11.2021.
Gesetze, Verordnungen, andere Rechtsquellen
- Name des Gesetzes vom Datum des In-Kraft-Tretens (Gesetzesblatt und Seitenangabe), zuletzt geändert durch Name des Gesetzes oder in der Fassung der Bekanntmachung vom Datum der Gesetzesänderung (Gesetzblatt und Seitenangabe).
Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft (StabG) vom 8. Juni 1967 (BGBl. I S. 582), geändert durch das Finanzanpassungsgesetz vom 10. August 1971 (BGBl. I S. 1426).
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