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Kurztext
Das Strafrecht hat sich verändert. Das klassische Strafrecht reagierte mit Strafe auf begangene Verletzungen. Heute soll Strafrecht auch schon Vorkehrungen gegen Bedrohungen etwa durch Terrorismus oder Cybercrime treffen. Dazu greift es immer weiter vor der eigentlichen Verletzung ein. Das beginnt in der Bundesrepublik damit, dass als Antwort auf die RAF schon die Bildung einer terroristischen Vereinigung kriminalisiert wird, auch wenn es nicht zu einem Anschlag kommt. Gegenwärtiges Beispiel ist das Verbot jeglichen Umgangs mit Hackingtools, auch wenn es nicht zum Hacking kommt. Der moderne Staat soll nicht mehr nur klassisch liberal einen Rahmen für die Freiheitsausübung bereitstellen. Er soll auch unerwünschten Ereignissen frühzeitig vorbeugen: von der Umweltzerstörung bis hin zum Terroranschlag. Da scheint ein reaktives Strafrecht immer schon zu spät zu kommen. In dem Band wird aus soziologischer, kriminologischer, rechtsphilosophischer und rechtswissenschaftlicher Sicht diskutiert, ob und inwiefern dies so ist, ob und inwiefern der Wandel des Strafrechts zu kritisieren ist sowie ob und inwiefern einem präventiven Strafrecht Grenzen zu setzen sind.
Rezensionen
Gerhard Köbler, ZIER 4, 2014
Dr. Beatrice Brunhöber arbeitet als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsvergleichung und Rechtsphilosophie (Prof. Dr. Tatjana Hörnle) an der Humboldt-Universität zu Berlin.
Forschungsschwerpunkte: Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsphilosophie und Rechtsvergleichung
[Von Beatrice Brunhöber erschienene Publikationen]
ISSN 1865-2581
Herausgegeben von Rüdiger Voigt. Wissenschaftlicher Beirat: Andreas Anter (Erfurt), Paula Diehl (Kiel), Michael Hirsch (München), Sebastian Huhnholz (Hannover), Manuel Knoll (Istanbul), Marcus Llanque (Augsburg), Samuel Salzborn (Gießen), Birgit Sauer (Wien) und Peter Schröder (London)
Der Staat des 21. Jahrhunderts steht in einem Spannungsfeld zwischen Sicherheit und Freiheit, zwischen Ordnung und Veränderung, zwischen Herrschaft und Demokratie. Er befindet sich zudem in einem Dilemma. Internationale Transaktionen reduzieren seine Souveränität nach außen, gesellschaftliche Partikularinteressen schränken seine Handlungsfähigkeit im Innern ein. Anliegen der Reihe Staatsdiskurse ist es, die Entwicklung des Staates zu beobachten und sein Verhältnis zu Recht, Macht und Politik zu analysieren.
Hat der Staat angesichts der mit „Globalisierung“ bezeichneten Phänomene, im Hinblick auf die angestrebte europäische Integration und vor dem Hintergrund einer Parteipolitisierung des Staatsapparates ausgedient? Der Staat ist einerseits „arbeitender Staat“ (Lorenz von Stein), andererseits verkörpert er als „Idee“ (Hegel) die Gemeinschaft eines Staatsvolkes. Ohne ein Mindestmaß an kollektiver Identität lassen sich die Herausforderungen einer entgrenzten Welt nicht bewältigen.
Hierzu bedarf es eines Staates, der als „organisierte Entscheidungs- und Wirkeinheit“ (Heller) Freiheit, Solidarität und Demokratie durch seine Rechtsordnung gewährleistet. Gefragt ist darüber hinaus die Republik, bestehend aus selbstbewussten Republikanern, die den Staat zu ihrer eigenen Angelegenheit machen. Der Staat seinerseits ist aufgefordert, seinen Bürgerinnen und Bürgern eine politische Partizipation zu ermöglichen, die den Namen verdient. Dies kann – idealtypisch – in der Form der „deliberativen Politik“ (Habermas), als Einbeziehung der Zivilgesellschaft in den Staat (Gramsci) oder als Gründung der Gemeinschaft auf die Gleichheit zwischen ihren Mitgliedern (Rancière) geschehen.
Leitidee der Reihe Staatsdiskurse ist eine integrative Staatswissenschaft, die einem interdisziplinären Selbstverständnis folgt; sie verbindet politikwissenschaftliche, rechtswissenschaftliche, soziologische und philosophische Perspektiven. Dabei geht es um eine Analyse des Staates in allen seinen Facetten und Emanationen. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des In- und Auslands sind zu einem offenen Diskurs aufgefordert und zur Veröffentlichung ihrer Ergebnisse in dieser Reihe eingeladen.
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