Das Recht ist ein Teil der Kultur einer Gesellschaft. Diese grundlegende These ist von geisteswissenschaftlichen Ansätzen in der Jurisprudenz immer wieder hervorgehoben und begründet worden. Wesentliche Anregungen gingen dabei vom Neukantianismus aus, insbesondere auch von Gustav Radbruch: Kultur ist durch einen Wertbezug gekennzeichnet. Grundlegender Wert des Rechts ist die Gerechtigkeit. Ungerechtes Recht ist nicht nur mangelhaftes, sondern gar kein Recht. Als Kulturphänomen verstanden, werden die Bezüge des Rechts zur Literatur, zur Stellung des Menschen in seiner zweiten Natur und zur Toleranz gegenüber Andersdenkenden deutlich. Der kulturwissenschaftliche Ansatz kann nicht einfach auf naturwissenschaftliche Methoden zurückgreifen, sondern wird dem freiheitlichen Charakter dieser Natur entsprechend eigene Erkenntnisweisen des Rechts zugrunde legen müssen.
Gerhard Sprenger, der langjährige Redakteur des ARSP und frühere Geschäftsführer des Zentrums für interdisziplinäre Forschung (ZiF), stand in dieser Tradition. Ihm ist dieser Band gewidmet.
Stephan Kirste, holds a chair for legal and social philosophy at the University of Salzburg, Austria. His research covers all fields of legal philosophy, from history of legal philosophy, theory of jurisprudence and its interdisciplinarity, theory of law (esp. law and time, legal persons) to the ethics of law (theory of justice, human dignity, freedom, human rights, democracy).
Herausgegeben von der Internationalen Vereinigung für Rechts- und Sozialphilosophie.
Das Archiv für Rechts- und Sozialphilosophie sieht seine Aufgabe in der philosophischen Grundlagenforschung der Rechtswissenschaft: Die Studien beleuchten und diskutieren die geistigen Grundlagen des Sozial- und Rechtslebens in ihren Verflechtungen und Auswirkungen. Alle Denkrichtungen der Gegenwart werden hierbei bedacht. Ein besonderer Wert wird dabei auf die Internationalität gelegt.
Die Zeitschrift wurde 1907 unter dem Namen Archiv für Rechts- und Wirtschaftsphilosophie gegründet, die erste Beiheft-Reihe erschien von 1908–1932.
1933 erfolgte die Umbenennung in Archiv für Rechts- und Sozialphilosophie. Auch die Beihefte liefen nun bis 1941 unter dem neuen Namen. Ab 1960 ging es mit einer Neuen Folge weiter. Deren erste vier Bände wurden im Luchterhand Verlag publiziert, mit Band 5 erfolgte der Wechsel zum Franz Steiner Verlag. Mittlerweile sind über 100 Beihefte erschienen, u.a. mit den Tagungsbänden der Internationalen Vereinigung für Rechts- und Sozialphilosophie.