Wenn die zukunftsentscheidenden Fragen zunehmend globaler Natur sind und die historische Form des Nationalstaats vielfach keine geeignete Antwort mehr darstellt, muss man den Begriff der Souveränität neu fassen und in neuen Konfigurationen bedenken. Die Idee des Weltbürgerrechts als einer „notwendigen Ergänzung" (Kant) zum Staats- und Völkerrecht verdeutlicht das Erfordernis des erweiterten Verständnisses von Völkerrechtssubjektivität. Auch wenn eine globale Entsprechung zum Staatsorganisationsrecht derzeit kaum vorstellbar ist, fordern Normsetzungsprozesse im transnationalen privaten und öffentlichen Sektor den staatszentrierten Begriff von Recht heraus. Normkollisionen und Legitimationskrisen sind vorprogrammiert: Es droht eine Kluft zwischen abstrakter Rechtsmoral und harten Realitäten, wie der Instrumentalisierung der Menschenrechte, der Frage nach dem Garanten der sozialen Garantien und dem Verlust des Privaten in einer radikalisierten Publizität. Auch die Rechtsphilosophie muss sich diesen Problemen stellen.
Jochen Bung ist seit 2016 Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Hamburg; zuvor Inhaber eines Lehrstuhls an der Universität Passau (2011–2016). Arbeitsschwerpunkte: Allgemeine Rechtsphilosophie, Grundlagen des Straf- und Strafprozessrechts.
Armin Engländer ist Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie an der Ludwig-Maximilians-Universität München; zuvor Inhaber eines Lehrstuhls an der Universität Passau (2009–2014). Arbeitsschwerpunkte: Allgemeine Rechtsphilosophie, Grundlagen und Dogmatik des Straf- und Strafprozessrechts.
Herausgegeben von der Internationalen Vereinigung für Rechts- und Sozialphilosophie.
Das Archiv für Rechts- und Sozialphilosophie sieht seine Aufgabe in der philosophischen Grundlagenforschung der Rechtswissenschaft: Die Studien beleuchten und diskutieren die geistigen Grundlagen des Sozial- und Rechtslebens in ihren Verflechtungen und Auswirkungen. Alle Denkrichtungen der Gegenwart werden hierbei bedacht. Ein besonderer Wert wird dabei auf die Internationalität gelegt.
Die Zeitschrift wurde 1907 unter dem Namen Archiv für Rechts- und Wirtschaftsphilosophie gegründet, die erste Beiheft-Reihe erschien von 1908–1932.
1933 erfolgte die Umbenennung in Archiv für Rechts- und Sozialphilosophie. Auch die Beihefte liefen nun bis 1941 unter dem neuen Namen. Ab 1960 ging es mit einer Neuen Folge weiter. Deren erste vier Bände wurden im Luchterhand Verlag publiziert, mit Band 5 erfolgte der Wechsel zum Franz Steiner Verlag. Mittlerweile sind über 100 Beihefte erschienen, u.a. mit den Tagungsbänden der Internationalen Vereinigung für Rechts- und Sozialphilosophie.