Bilder und Grafiken
Abdruckrechte
- Die Verantwortung für die Klärung der Rechte liegt bei wissenschaftlichen Publikationen bei den Autorinnen und Autoren.
- Die Suche nach Rechteinhabern kann ein mühsamer Papierkrieg sein. Eine generelle Regel, wer an welchen Bildern die Rechte innehat, gibt es leider nicht – hier ist genaue Recherche gefragt.
- Gehen Sie dabei möglichst weit „back to the roots“, also z.B. zum Museum, in dem ein Bild hängt oder eine Statue steht, zum Archiv, in dem ein Dokument aufbewahrt wird.
- Auch auf den Abbildungen von Jahrhunderte altem Material können (je nachdem, wer es besitzt, wo es ausgestellt oder verwahrt wird und wer das Bild angefertigt hat) noch Rechte liegen.
- Die Tatsache, dass ein Bild bereits (mehrfach) in anderen Büchern oder auch im Internet veröffentlicht wurde, sagt rechtlich nichts aus. Wenn bspw. ein Museum Verfasserin A eine Abdruckgenehmigung für ein Bild in ihrer Publikation erteilt, so gilt diese häufig nur für den einen spezifischen Fall. Verfasser B darf das Bild nicht einfach unter Verweis auf Verfasserin A in seine Publikation aufnehmen, selbst wenn Verfasserin A sich damit einverstanden erklärt. Wenn sie nicht Inhaberin der Rechte ist, kann sie diese auch nicht weitergeben. Auch Verfasser B muss sich dann an das Museum wenden.
- Seien Sie extrem vorsichtig mit Materialien aus Wikimedia und ähnlichen Quellen: Hier wird häufig als gemeinfrei gekennzeichnet, was nicht gemeinfrei ist. Rechtlich zuverlässig sind Lizenzangaben aus solchen Quellen nicht.
- Materialien, die nur zur nicht-kommerziellen Nutzung (NC-Lizenz) freigegeben sind, kommen nicht in Betracht, da es sich bei einer Buchpublikation in der Regel um eine kommerzielle Nutzung handelt.
- Eine schnelle, dafür aber mit Kosten verbundene Art und Weise der Bildbeschaffung bietet der Weg über Bildagenturen wie z.B. akg-images, bpk-bildagentur, ullsteinbild.
- Auch wenn Sie solche Hinweise schon häufiger gelesen haben: Wendungen à la „Wir haben uns bemüht, alle Rechteinhaber zu ermitteln und die Abdruckrechte einzuholen. Sollte trotz sorgfältiger Recherche …“ haben in Publikationen nichts verloren. Sie laden nur zu Abmahnungen ein.
- Herausgebende von Sammelbänden sollten sich von allen Beitragenden, die Bilder und Grafiken aufnehmen möchten, die entsprechenden Abdruckgenehmigungen bzw. Lizenzen frühzeitig (!) vorlegen lassen, und sie bei Manuskriptabgabe an uns weiterreichen.
Abdruckanfragen
- Eine vollständige Anfrage nach Abdruckrechten für Bilder und Grafiken umfasst:
- Urheber des geplanten Werkes
- (Arbeits-)Titel des geplanten Werks
- grober Erscheinungstermin (Frühjahr/Herbst 20xx)
- Verlag (Franz Steiner Verlag / Berliner Wissenschafts-Verlag)
- Ausgabeart (alle Printausgaben mit Angabe der Höhe der ersten Auflage / E-Book)
- Sprache
- Vertrieb (in der Regel: weltweit)
- ungefähre Größe des Bildes (ganzseitig, halbseitig oder viertelseitig)
- Platzierung des Bildes (Cover/Innenteil)
- Farbigkeit (Graustufen/vierfarbig)
- … sowie die genauen Angaben zum Fundort des Bildes oder der Grafik, das/die abgedruckt werden soll
Beispielanschreiben
Sehr geehrte Damen und Herren,
zurzeit bereite ich eine Publikation im Franz Steiner Verlag / Berliner Wissenschafts-Verlag vor mit dem Arbeitstitel „XXX“. Der Band soll im Frühjahr / im Herbst 20xx auf den Markt kommen. Er richtet sich an ein universitäres Fachpublikum, die Erstauflage wird daher XXX Exemplare nicht überschreiten. Parallel zum gedruckten Buch erscheint ein (kostenpflichtiges) E-Book. Die Publikationssprache ist deutsch, der Vertrieb erfolgt weltweit.
Auf dem Cover / Im Innenteil möchte ich gerne das Bild abdrucken:
[möglichst präzise Angaben zum Fundort des Bildes]
Es wird die ganze / halbe / ein Viertel der Seite einnehmen und in Graustufen / in Farbe wiedergeben werden.
Ich bitte Sie darum, mir den Abdruck für alle Ausgaben und Auflagen, zeitlich und räumlich unbeschränkt zu genehmigen (ggf.: sowie das Cover bei der Werbung für den Band nutzen zu dürfen). Selbstverständlich wird der Abdruck mit genauem Quellenhinweis erfolgen.
Über eine positive Antwort würde ich mich sehr freuen. Für Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Mit besten Grüßen
XXX
Technische Angaben
- Bilder und Grafiken nicht in die Word-Datei einfügen, sondern als separate, durchnummerierte Dateien schicken.
- Bei Sammelbänden beginnt in jedem Beitrag die Zählung neu mit Abbildung 1. Bitte für die Bilddateien zu jedem Beitrag einen gesonderten Ordner anlegen (Bilder_Mueller) und dort die Bilder durchnummeriert ablegen (Mueller_Abb_1).
- Bilder bitte als JPG- oder TIF-Datei einreichen, mit einer Auflösung von mindestens 300 dpi in der gewünschten Druckgröße. Wenn Sie selbst Aufsichtsvorlagen einscannen, achten Sie bitte darauf, den Scan zu entrastern.
- Grafiken aus Excel als PDF-Datei exportieren (nicht als Bild!). Als SVG- und EPS-Dateien sind Grafiken auch willkommen.
- Alle Bilder und Grafiken müssen bei Übergabe des Manuskripts vollständig und in ausreichender Qualität vorliegen. Wir übernehmen gerne vorab eine Prüfung!
Platzhalter und Bildunterschriften
- An der Textstelle, an der Bild oder Grafik ungefähr platziert werden sollen, einen Vermerk einfügen und die Bild- bzw. Grafikenunterschrift angeben.
- Zudem gehört zu Bildern und nicht selbst erstellten Grafiken ein Fundort bzw. eine Quellenangabe und ggf. ein Copyrightvermerk. Dabei unbedingt eventuelle Vorgaben des Lizenzgebers beachten!
- Fundort-, Quellen- und Copyrightangaben können bei Bänden mit wenigen Bildern direkt bei der Bildunterschrift stehen. Bei reich bebilderten Bänden empfehlen wir ein gesondertes Abbildungsverzeichnis.
Beispiel Platzhalter
Abb. 1: Erik Mustermann auf dem Weg zur Arbeit, Berlin 1953 (Lithografie, Museum des Alltags, Dortmund), © Agentur für NRW-Bilder
Alternativtexte
- Für die (gesetzlich vorgeschriebene) Barrierefreiheit unserer Bücher ist die Bereitstellung von Alternativtexten für Abbildungen verpflichtend. Der Text kann im E-Book anstelle eines Bildes angezeigt bzw. vorgelesen werden und beschreibt in wenigen Worten, was auf dem Bild zu sehen ist.
- Bei der Formulierung von Alternativtexten beachten Sie bitte folgende Punkte:
- Die Texte sollten eine Länge von 80–100 Zeichen nicht überschreiten.
- Der Alternativtext darf nicht identisch mit der Bildunterschrift sein.
- Verzichten Sie auf Zusätze wie „Das Foto zeigt“ oder Dateinamen.
- Verwenden Sie bitte keine Abkürzungen.
- Halten Sie die Beschreibung neutral und informativ: Was ist auf dem Bild zu sehen?
- Formulieren Sie vom Allgemeinen zum Speziellen.
- Berücksichtigen Sie den Kontext, in dem das Bild erscheint.
Beispiel Alternativtext
- Für das Bild eines Dackels mit blauem Halstuch kann der Alternativtext in einem Kinderbuch lauten:
Ein Hund mit blauem Halstuch - In einem Buch über Dackelzucht kann der Alternativtext für dasselbe Bild lauten:
Erscheinungsbild des Dackels: Niedrige, kurzläufige und langgestreckte Gestalt, muskulös
- Zur Erfassung der Alternativtexte laden Sie bitte diese Excel-Datei herunter:
- Vorlagendatei_Alternativtexte
- Füllen Sie die Spalten A „Dateiname“ und B „Alternativtext“ aus. Die übrigen Spalten können Sie ignorieren, sie werden später von uns ausgefüllt
- Die Excel-Datei bitte gemeinsam mit den Abbildungen zur Prüfung und weiteren Verarbeitung an uns übersenden.
- Werden komplexe Sachverhalte in Form von Graphiken, Diagrammen oder anderen Schemata dargestellt, muss zusätzlich zum Alternativtext eine ausführliche Bildbeschreibung erstellt werden. Diese können Sie beispielsweise im Fließtext oder in einer Fußnote zur Bildunterschrift unterbringen.