Tagungen des Jungen Forums Rechtsphilosophie (JFR) in der Internationalen Vereinigung für Rechts- und Sozialphilosophie (IVR) im September 2014 in Passau und im April 2015 in Hamburg
Im Zentrum dieses Bandes steht das grundlegende Verhältnis von Individuen und Recht. Zum einen werden die Bedürfnisse und Befähigungen im Recht fokussiert: Der Mensch interpretiert sich selbst. Er behauptet und reflektiert Befähigungen und Bedürfnisse, die ihn auszeichnen. Inwiefern erwachsen daraus Anforderungen an das Recht? Untersucht wird hier, welche Chancen und Hürden sich aus dieser Warte für die Konzepte von Person, Repräsentation und interpersonaler sowie institutioneller Anerkennung ergeben. Zum anderen wird Recht als normativ gehaltvolle soziale Institution beleuchtet. Aus dieser Perspektive werden insbesondere die Begründungs- und Geltungslogiken von Recht als sinnstiftender und handlungsanleitender Institution in den Blick genommen. Von besonderem Interesse ist hierbei das wechselseitige Verhältnis der Hervorbringung von Recht als Institution und der gleichzeitigen handlungsanleitenden Wirkung derselben auf die Individuen. Der Band gibt Raum, um fundamentale Fragen offen und aus verschiedenen innerfachlichen wie interdisziplinären Perspektiven zu diskutieren.
Markus Abraham arbeitet als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Strafrecht und Rechtsphilosophie von Professor Jochen Bung an der Universität Hamburg. Er beschäftigt sich mit Rechtfertigungsversuchen der Strafe und der Frage nach dem Entstehen von Normativität.
Till Zimmermann ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für die gesamten Strafrechtswissenschaften, Rechtsphilosophie und Rechtsinformatik an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Seine Schwerpunkte liegen im Bereich der strafrechtlichen Grundlagenforschung, des Strafprozessrechts, des Wirtschafts- sowie des Völkerstrafrechts.
Sabrina Zucca-Soest arbeitet an der Helmut-Schmidt-Universität / Humboldt Universität insbesondere zu Legitimations- und Begründungsfragen von (rechtlichen) Institutionen. Ihr interdisziplinärer Zugang umfasst die Ansätze des deutschen Idealismus, betrachtet sprachphilosophische und diskurstheoretische Grundlagen des Rechts und stützt sich auf neo-institutionalistische Perspektiven.
Herausgegeben von der Internationalen Vereinigung für Rechts- und Sozialphilosophie.
Das Archiv für Rechts- und Sozialphilosophie sieht seine Aufgabe in der philosophischen Grundlagenforschung der Rechtswissenschaft: Die Studien beleuchten und diskutieren die geistigen Grundlagen des Sozial- und Rechtslebens in ihren Verflechtungen und Auswirkungen. Alle Denkrichtungen der Gegenwart werden hierbei bedacht. Ein besonderer Wert wird dabei auf die Internationalität gelegt.
Die Zeitschrift wurde 1907 unter dem Namen Archiv für Rechts- und Wirtschaftsphilosophie gegründet, die erste Beiheft-Reihe erschien von 1908–1932.
1933 erfolgte die Umbenennung in Archiv für Rechts- und Sozialphilosophie. Auch die Beihefte liefen nun bis 1941 unter dem neuen Namen. Ab 1960 ging es mit einer Neuen Folge weiter. Deren erste vier Bände wurden im Luchterhand Verlag publiziert, mit Band 5 erfolgte der Wechsel zum Franz Steiner Verlag. Mittlerweile sind über 100 Beihefte erschienen, u.a. mit den Tagungsbänden der Internationalen Vereinigung für Rechts- und Sozialphilosophie.
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