Aus dem Inhalt: I. Dietmar von der Pfordten: Rechtsethische Rechtfertigung – material oder prozedural?
Kommentar: Rainer Forst: „Normativer Individualismus“: Substantielle Grundlage einer prozeduralen Rechtfertigung des Rechts? — Elisabeth Holzleithner: Prekäre Verhältnisse? Das Individuum in der Gemeinschaft
II. Peter Niesen: Redefreiheit, Menschenrecht und Moral
Kommentar: Simone Dietz: Recht, Lügen und Moral
III. Frank Saliger: Grundrechtsschutz durch Verfahren und Sterbehilfe
Kommentar: Michael Anderheiden: Grundrechtsschutz durch Verfahren: Sterbehilfe nach privater Vorsorge statt öffentlichem Krisenmanagement
IV. Schlußbetrachtung:
Lorenz Schulz: Strukturen der Verantwortung in Recht und Moral
Prof. Dr. Lorenz Schulz, M.A., teaches criminal law, legal philosophy and sociology of law at the University of Frankfurt/Main. His research interests focus on criminal law (especially commercial criminal law and theory of criminal law), and on philosophy of law (especially procedural justifications and legal logics). In 1993, he founded the "Junges Forum Rechtsphilosophie" (young scholar's network) and was in charge as speaker until 1997. 1998–2006 Vice-President of the German Section of the International Association for Philosophy of Law and Social Philosophy (IVR) and till 2010 member of the Executive Board. Since 2010 Vice-President of the European Association for the Teaching of Legal Theory, since 2011 Secretary-General of the IVR.
Prof. Dr. Lorenz Schulz, M.A., lehrt Strafrecht, Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie an der Goethe-Universität Frankfurt am Main. Die Schwerpunkte seiner Forschungstätigkeit liegen strafrechtlich im Wirtschaftsstrafrecht und den Grundlagen des Strafrechts, rechtsphilosophisch im Bereich prozeduraler Begründung und der juristischen Logik.
Lorenz Schulz begründete 1993 das Junge Forum Rechtsphilosophie und diente ihm bis 1997 als Sprecher. Von 1998 bis 2006 war er Vizepräsident der Deutschen Sektion der Internationalen Vereinigung für Rechts- und Sozialphilosophie (IVR) und bis 2010 Mitglied des Vorstands. Seit 2010 ist er Vizepräsident der European Association for the Teaching of Legal Theory, seit 2011 Generalsekretär der IVR.
Herausgegeben von der Internationalen Vereinigung für Rechts- und Sozialphilosophie.
Das Archiv für Rechts- und Sozialphilosophie sieht seine Aufgabe in der philosophischen Grundlagenforschung der Rechtswissenschaft: Die Studien beleuchten und diskutieren die geistigen Grundlagen des Sozial- und Rechtslebens in ihren Verflechtungen und Auswirkungen. Alle Denkrichtungen der Gegenwart werden hierbei bedacht. Ein besonderer Wert wird dabei auf die Internationalität gelegt.
Die Zeitschrift wurde 1907 unter dem Namen Archiv für Rechts- und Wirtschaftsphilosophie gegründet, die erste Beiheft-Reihe erschien von 1908–1932.
1933 erfolgte die Umbenennung in Archiv für Rechts- und Sozialphilosophie. Auch die Beihefte liefen nun bis 1941 unter dem neuen Namen. Ab 1960 ging es mit einer Neuen Folge weiter. Deren erste vier Bände wurden im Luchterhand Verlag publiziert, mit Band 5 erfolgte der Wechsel zum Franz Steiner Verlag. Mittlerweile sind über 100 Beihefte erschienen, u.a. mit den Tagungsbänden der Internationalen Vereinigung für Rechts- und Sozialphilosophie.
Marie-Laure Freyburger-Galland (Hrsg.), Henriette Harich-Schwarzbauer (Hrsg.) Res novae Bouleversements dans les sources humanistes du Rhin Supérieur / Umbrüche in den humanistischen Quellen des Oberrheins