Titel Altertumswissenschaften
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Kurztext
Im ersten Teil werden in einer Einleitung in allgemeiner Form die Rechtsregeln behandelt, die im römischen Recht zur Entstehung des Status der Unfreiheit führen. Dabei wird nach der Entstehung der Unfreiheit gemäß allgemeinem ius gentium und dem speziell römischen ius civile unterschieden, ebenso nach vorklassischer und klassischer Zeit einerseits, die etwa bis Diokletian anzusetzen ist, sowie nachklassischer Zeit andererseits, die bis Justinian reicht.
Im zweiten Teil sind die Rechtsquellen aufgeführt, welche das Entstehen der Unfreiheit behandeln, geordnet nach den antiken Quellensammlungen, denen sie entnommen sind (Institutionen des Gaius, Fragmenta Vaticana, Institutionen, Digesten und Novellen Justinians, Codex Theodosianus, Codex Iustinianus).
Jeder Quellentext bringt neben dem lateinischen oder griechischen Original eine deutsche Übersetzung und einen Kommentar, der die auftretenden Rechtsprobleme darstellt und kurz erörtert.
"Es steht für den Rezensenten außer Frage, dass mit diesen beiden kommentierten Dokumentationen, die auch ein Quellen- und Sachverzeichnis aufweisen … künftige Rechtsstudien und Forschungen zur antiken Sklaverei wesentlich effizienter durchgeführt werden können." Anzeiger für die Altertumswissenschaften
ISSN 0938-250X
Begründet von Joseph Vogt, fortgeführt von Heinz Bellen und Heinz Heinen. Im Auftrag der Akademie der Wissenschaften und der Literatur | Mainz herausgegeben von Winfried Schmitz.
Der Sieg der Sowjetunion im 2. Weltkrieg und die nachfolgende Durchsetzung des Kommunismus in den Ländern Osteuropas hatten auch zur Folge, dass sich der Westen intensiver als bisher mit der Geschichtslehre des Marxismus konfrontiert sah. In ihrer osteuropäischen Prägung entwarf diese Lehre eine Linie der historischen Entwicklung, die von der klassenlosen Urgesellschaft der Menschheit über die antike Sklaverei, den mittelalterlichen Feudalismus, den Kapitalismus der Neuzeit zur proletarischen Revolution und schließlich zur klassenlosen Gesellschaft des Kommunismus führe. In den Jahren der Nachkriegszeit wurde diese auf den Sieg des Kommunismus angelegte Geschichtskonzeption als große Herausforderung empfunden. In dieser Situation rief der Tübinger Althistoriker Joseph Vogt als Mitglied der Mainzer Akademie 1950 das Arbeitsvorhaben "Forschungen zur antiken Sklaverei" ins Leben, um eine Antwort der freien Welt auf die kommunistische Lehre von der antiken Sklavenhalterordnung zu entwickeln. Um diesem Projekt ein eigenes Profil zu geben, wurde 1967 die Reihe Forschungen zur antiken Sklaverei begründet. Ergänzend erschien 1971 die "Bibliographie zur antiken Sklaverei", deren mittlerweile dritte Auflage in die Beihefte der Forschungen zur antiken Sklaverei aufgenommen wurde. Außerdem umfassen die Beihefte namenkundliche Repertorien und die Aufbereitung schwieriger Texte durch Übersetzung und Kommentar. In diesem Rahmen erscheint auch das "Corpus der römischen Rechtsquellen zur antiken Sklaverei" und das "Handwörterbuch der antiken Sklaverei", das den Ertrag der internationalen Sklavereiforschung in lexikalischer Form darlegt. Die beeindruckende Ausweitung des Akademievorhabens "Antike Sklaverei" hat dazu geführt, dass sich das Projekt längst von seinem ursprünglichen Ausgangspunkt, der Auseinandersetzung mit der marxistischen Theorie von der antiken Sklavenhaltergesellschaft, wegentwickelt hat und Teil einer viel umfassenderen Wirtschafts-, Gesellschafts- und Mentalitätsgeschichte geworden ist, wie sie für die moderne deutsche und internationale Geschichtswissenschaft charakteristisch ist.
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