Selbstarchivierung

Photo: FSV / Hugger

Urheber- und Selbstarchivierungsrecht bei Beiträgen in Zeitschriften und Sammelbänden

Wir sorgen dafür, dass die bei uns publizierte Forschung breit rezipiert wird und leicht verfügbar ist, und investieren in Datenaufbereitung, Metadatenexporte und Langzeitspeicherung. Gleichzeitig möchten auch Sie Ihre Beiträge digital archivieren oder verschicken. Hier finden Sie unsere Richtlinien dazu.

Rechtseinräumung

Mit der Annahme zur Veröffentlichung Ihres Beitrags in einer unserer Zeitschriften oder Sammelbände übertragen Sie dem Verlag grundsätzlich das ausschließliche Verlagsrecht für die Zeit bis zum Ablauf des Urheberrechts. Eingeschlossen sind dabei insbesondere auch das Recht zur Herstellung elektronischer Versionen und zur Einspeicherung in Datenbanken sowie das Recht zu deren Vervielfältigung und Verbreitung online und offline. Für Beiträge, die unter Open Access-Bedingungen erscheinen, gewähren Sie dem Verlag die Rechte zur Vervielfältigung, Nutzung und Verbreitung gemäß der vereinbarten Nutzungslizenz.

Selbstarchivierungs- und Zweitverwertungsrecht

Persönlicher Gebrauch

Für den persönlichen Gebrauch dürfen Sie Ihren Artikel in der Druckfassung per E-Mail an Fachkolleginnen und -kollegen verschicken und ihn in eigenen Kursen und Seminaren verwenden. Ausgenommen ist die weitere kommerzielle Nutzung oder eine systematische Verteilung des Inhalts.

Selbstarchivierungsrecht

Möchten Sie einen von uns in einer unserer Zeitschriften oder Sammelbände publizierten Beitrag für eine Online-Archivierung erneut verwenden, gelten folgende Regeln:

  • Bei Beiträgen zu wissenschaftlichen Zeitschriften und Sammelbänden dürfen Sie die Druckfassung Ihrer Artikel (published version) nach einer Frist von 12 Monaten seit dem Erscheinen online selbst archivieren. Dies beinhaltet ausschließlich das Einstellen des Artikels auf Ihrer persönlichen Website oder auf Dokumentenserver der Forschungseinrichtung, an der Sie arbeiten. Autorenprofile auf kommerziellen Sammel-Plattformen wie z.B. Academia.edu gelten nicht als persönliche Website im hier gemeinten Sinne. 
  • Eine Genehmigung des Verlags ist hierfür nicht erforderlich; die Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit im Rahmen der eben genannten Bedingungen obliegt Ihnen.
  • Materialien aus fremden Quellen (z.B. Bilder) sind von dieser Regelung ausgenommen; für sie müssen auch im Fall der Selbstarchivierung beim zuständigen Rechteinhaber die Verwendungsrechte eingeholt werden!
  • Eine Selbstarchivierung vor Ablauf der oben genannten Frist ist gegen eine Gebühr möglich. Auf Anfrage übermitteln wir Ihnen hierfür gerne unser Angebot.

Zweitverwertungsrecht

Gemäß § 38 Abs. 1 und Abs. 2 UrhG können Sie Ihren Beitrag in der angenommenen Manuskriptfassung nach Ablauf eines Kalenderjahres nach Erstveröffentlichung anderweitig veröffentlichen.

Nennung der Erstveröffentlichung

Sowohl bei der Selbstarchivierung als auch der Zweitverwertung muss ein vollständiger Quellenhinweis auf die Erstveröffentlichung angegeben und ein Link zur Bezugsmöglichkeit bei unserem Verlag hinzugefügt werden. Hierfür eignet sich insbesondere u. a. die Verwendung der DOI Ihres Artikels.

Persönlicher Gebrauch

Selbstarchivierung

Zweitverwertung

Erlaubte Verwendung

z. B. Verschicken an Kolleginnen und Kollegen per E-Mail, Verwendung in Kursen und Seminaren

z. B. Einstellen auf die persönliche Website, hochladen auf Dokumentenserver der eigenen Institution

Anderweitiges Vervielfältigen, Verbreiten und öffentlich Zugänglichmachen

Format des Beitrags

Druckfassung

Druckfassung

Angenommene Manuskriptfassung

Bedingung

Keine

Verweis auf Erstveröffentlichung

Verweis auf Erstveröffentlichung

Frist

Ohne Frist

12 Monate nach Erscheinen der Erstveröffentlichung

12 Monate nach Erscheinen der Erstveröffentlichung

Lizenzen und Abdrucke

Für alle weiteren Verwendungszwecke (gedruckt oder digital) benötigen Sie eine Genehmigung des Verlags – setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Wir stehen Ihnen bei allen Fragen zu Rechten und Lizenzen gerne zur Verfügung.