Titel Altertumswissenschaften
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Kurztext
Die grundsätzliche Entscheidung des römischen Rechts zu Ehe und Familie von Sklaven ist klar: Es gibt keine Ehe mit Sklaven, Verwandtschaft mit Sklaven ist unbeachtlich. Den in diesem Band behandelten Texten ist aber nicht nur diese Negation solcher persönlichen Beziehungen zu entnehmen, sie geben auch einen Blick auf das in der Realität sehr wohl existierende Familienleben von Sklaven frei und zeigen, wie Roms Juristen die sich aus familiären Beziehungen von und mit Sklaven de facto ergebenden Probleme zu lösen versucht haben, ohne dabei die grundsätzliche Leugnung der rechtlichen Beachtlichkeit solcher Verbindungen aufzugeben. Einen von vielen Texten behandelten Sonderfall der Sklaverei stellt die Kriegsgefangenschaft dar. Auch für den römischen Bereich wurde ein Römer dadurch, dass er in die Hände der Feinde fiel, zum Sklaven und damit unfähig, Teil einer römischen Familie zu sein. Aber nicht nur die Auswirkungen der Versklavung durch die Gefangennahme, sondern auch die der Heimkehr auf Ehe und Familie werden intensiv diskutiert.
Rezensionen "Das Werk hält, was es im Vorwort verspricht: Die Nichtjuristen unter den Altertumswissenschaftlern werden sicherlich nicht bereuen, sich dieses Werkes zu bedienen. Die Sprache ist immer verständlich, und die vorhandenen Kommentare sind bes. bei manchen Quellen eine echte Entlastung." Luca Guido, Latomus 72, 2013/1 "Historien de l'esclavage, je suis heureux de disposer d'un ouvrage qui me permet d'accéder à des textes traduits et commentés que, sans lui, j'aurais trouvés avec difficulté ou purement et simplement ignorés." Jean A. Straus, L'Antiquité Classique 81, 2012 "En conclusion, il faut souligner que cet ouvrage nous offre un véritable outil pour la recherche." Antonio Gonzales, Bryn Mawr Classical Review 2011.09.41
ISSN 0938-250X
Begründet von Joseph Vogt, fortgeführt von Heinz Bellen und Heinz Heinen. Im Auftrag der Akademie der Wissenschaften und der Literatur | Mainz herausgegeben von Winfried Schmitz.
Der Sieg der Sowjetunion im 2. Weltkrieg und die nachfolgende Durchsetzung des Kommunismus in den Ländern Osteuropas hatten auch zur Folge, dass sich der Westen intensiver als bisher mit der Geschichtslehre des Marxismus konfrontiert sah. In ihrer osteuropäischen Prägung entwarf diese Lehre eine Linie der historischen Entwicklung, die von der klassenlosen Urgesellschaft der Menschheit über die antike Sklaverei, den mittelalterlichen Feudalismus, den Kapitalismus der Neuzeit zur proletarischen Revolution und schließlich zur klassenlosen Gesellschaft des Kommunismus führe. In den Jahren der Nachkriegszeit wurde diese auf den Sieg des Kommunismus angelegte Geschichtskonzeption als große Herausforderung empfunden. In dieser Situation rief der Tübinger Althistoriker Joseph Vogt als Mitglied der Mainzer Akademie 1950 das Arbeitsvorhaben "Forschungen zur antiken Sklaverei" ins Leben, um eine Antwort der freien Welt auf die kommunistische Lehre von der antiken Sklavenhalterordnung zu entwickeln. Um diesem Projekt ein eigenes Profil zu geben, wurde 1967 die Reihe Forschungen zur antiken Sklaverei begründet. Ergänzend erschien 1971 die "Bibliographie zur antiken Sklaverei", deren mittlerweile dritte Auflage in die Beihefte der Forschungen zur antiken Sklaverei aufgenommen wurde. Außerdem umfassen die Beihefte namenkundliche Repertorien und die Aufbereitung schwieriger Texte durch Übersetzung und Kommentar. In diesem Rahmen erscheint auch das "Corpus der römischen Rechtsquellen zur antiken Sklaverei" und das "Handwörterbuch der antiken Sklaverei", das den Ertrag der internationalen Sklavereiforschung in lexikalischer Form darlegt. Die beeindruckende Ausweitung des Akademievorhabens "Antike Sklaverei" hat dazu geführt, dass sich das Projekt längst von seinem ursprünglichen Ausgangspunkt, der Auseinandersetzung mit der marxistischen Theorie von der antiken Sklavenhaltergesellschaft, wegentwickelt hat und Teil einer viel umfassenderen Wirtschafts-, Gesellschafts- und Mentalitätsgeschichte geworden ist, wie sie für die moderne deutsche und internationale Geschichtswissenschaft charakteristisch ist.
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