Titel Altertumswissenschaften
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Kurztext
Wenn der römische Sklave als Erbe oder Vermächtnisnehmer Zuwendungen empfängt, wenn er Rechtshandlungen vornehmen, Rechtsschutz beanspruchen oder sogar letztwillig verfügen kann, dann ist er nicht lediglich Objekt von Regeln oder Verfügungen. Er führt vielmehr entweder selbst Rechtsfolgen herbei oder steht auf der "aktiven" Seite von Rechtsverhältnissen. Diese Stellung ist gekennzeichnet durch die allmähliche Anerkennung von Ansätzen zu einer – wenn auch nur sehr begrenzten – Rechtsfähigkeit des Sklaven. Zwar lassen sich Beobachtungen, aus denen auf die Inhaberschaft von Rechten auf Seiten eines Sklaven geschlossen werden kann, nicht nur im Bereich des Erbrechts gewinnen. Aber hier ist besonders bedeutsam und gleichzeitig ungewöhnlich reich dokumentiert, dass sich Rechtswirkungen zugunsten des Sklaven entfalten, indem dieser selbst Rechtshandlungen wirksam vollzieht, Interessen im Wege geregelter Verfahren durchsetzt oder an ihm selbst anknüpfende Rechte beansprucht. Dies rechtfertigt es, die "aktive" Stellung des Sklaven im Erbrecht nicht nur um ihrer selbst willen zu behandeln, sondern zugleich paradigmatisch im Hinblick auf die Rechtsstellung des Sklaven insgesamt.
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Rezensionen
Jean A. Straus, Bryn Mawr Classical Review, 2017.10.38
Jakob Fortunat Stagl, Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, 2018, Bnd. 135
- Johannes Deißler (Redakt.)
Studium der Rechtswissenschaft und der Slavischen Philologie in Göttingen, Neapel und Wien. Promotion 1992 und Habilitation 2002 in Göttingen, seit 2003 Professor für Bürgerliches Recht, Römisches Recht und Neuere Privatrechtsgeschichte an der Universität zu Köln. Forschungsschwerpunkte sind das vorklassische und das klassische Römische Recht sowie die rechtshistorische Hermeneutik.
[Von Martin Avenarius erschienene Publikationen]
ISSN 0938-250X
Begründet von Joseph Vogt, fortgeführt von Heinz Bellen und Heinz Heinen. Im Auftrag der Akademie der Wissenschaften und der Literatur | Mainz herausgegeben von Winfried Schmitz.
Der Sieg der Sowjetunion im 2. Weltkrieg und die nachfolgende Durchsetzung des Kommunismus in den Ländern Osteuropas hatten auch zur Folge, dass sich der Westen intensiver als bisher mit der Geschichtslehre des Marxismus konfrontiert sah. In ihrer osteuropäischen Prägung entwarf diese Lehre eine Linie der historischen Entwicklung, die von der klassenlosen Urgesellschaft der Menschheit über die antike Sklaverei, den mittelalterlichen Feudalismus, den Kapitalismus der Neuzeit zur proletarischen Revolution und schließlich zur klassenlosen Gesellschaft des Kommunismus führe. In den Jahren der Nachkriegszeit wurde diese auf den Sieg des Kommunismus angelegte Geschichtskonzeption als große Herausforderung empfunden. In dieser Situation rief der Tübinger Althistoriker Joseph Vogt als Mitglied der Mainzer Akademie 1950 das Arbeitsvorhaben "Forschungen zur antiken Sklaverei" ins Leben, um eine Antwort der freien Welt auf die kommunistische Lehre von der antiken Sklavenhalterordnung zu entwickeln. Um diesem Projekt ein eigenes Profil zu geben, wurde 1967 die Reihe Forschungen zur antiken Sklaverei begründet. Ergänzend erschien 1971 die "Bibliographie zur antiken Sklaverei", deren mittlerweile dritte Auflage in die Beihefte der Forschungen zur antiken Sklaverei aufgenommen wurde. Außerdem umfassen die Beihefte namenkundliche Repertorien und die Aufbereitung schwieriger Texte durch Übersetzung und Kommentar. In diesem Rahmen erscheint auch das "Corpus der römischen Rechtsquellen zur antiken Sklaverei" und das "Handwörterbuch der antiken Sklaverei", das den Ertrag der internationalen Sklavereiforschung in lexikalischer Form darlegt. Die beeindruckende Ausweitung des Akademievorhabens "Antike Sklaverei" hat dazu geführt, dass sich das Projekt längst von seinem ursprünglichen Ausgangspunkt, der Auseinandersetzung mit der marxistischen Theorie von der antiken Sklavenhaltergesellschaft, wegentwickelt hat und Teil einer viel umfassenderen Wirtschafts-, Gesellschafts- und Mentalitätsgeschichte geworden ist, wie sie für die moderne deutsche und internationale Geschichtswissenschaft charakteristisch ist.
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