Titel Altertumswissenschaften
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Kurztext
Aufgrund seiner Zugehörigkeit zur Mitgift ist der Mitgiftsklave ( servus dotalis) eng mit dem römischen Mitgiftrecht verknüpft – dies unterscheidet ihn von anderen Sklaven und macht sein Schicksal abhängig von schwer prognostizierbaren und potenziell widerstreitenden Interessen der Eheleute. Benedikt Forschner untersucht Probleme, die aus diesem Spannungsfeld resultieren: Welche Antworten fanden die römischen Juristen auf Fragen der Eigentumsverhältnisse, des Erwerbs und der Freilassung von Mitgiftsklaven? Wie gestalteten sich die Zurückbehaltungsrechte des Ehemannes im Fall einer Scheidung? Hatte der Ehemann Ersatzpflichten gegenüber der Ehefrau bei dem Verlust, einer Verletzung oder einer Krankheit des Sklaven? Wer haftete für Delikte, die der Mitgiftsklave begangen hatte? Und wie sah das rechtliche Schicksal seiner Kinder aus? Ergänzend beleuchtet Forschner den Mitgiftsklaven aus sozialhistorischer Perspektive, insbesondere mit Blick auf Geschlechts- und Altersstrukturen, Bildung, Tätigkeiten und seine geographische Verbreitung.
Die Studie erschließt die genannten Themenfelder erstmals in monographischer Form und zeigt auf, wie die römischen Juristen diese besondere Sklavenkategorie in die Ordnung des Mitgiftrechts integrierten.
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Benedikt Forschner studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Erlangen, Edinburgh und Salzburg. Er ist als Rechtsanwalt in München sowie als Lehrbeauftragter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Römisches Recht und Antike Rechtsgeschichte an der Universität Erlangen-Nürnberg tätig. Seine rechtshistorischen Forschungsschwerpunkte liegen im Bereich des römischen Rechts und seiner Rezeptionsgeschichte sowie der antiken Rechtsphilosophie.
[Von Benedikt Forschner erschienene Publikationen]
ISSN 0071-7665
Begründet von Joseph Vogt, fortgeführt von Heinz Bellen und Heinz Heinen. Im Auftrag der Akademie der Wissenschaften und der Literatur | Mainz herausgegeben von Winfried Schmitz.
Der Sieg der Sowjetunion im 2. Weltkrieg und die nachfolgende Durchsetzung des Kommunismus in den Ländern Osteuropas hatten auch zur Folge, dass sich der Westen intensiver als bisher mit der Geschichtslehre des Marxismus konfrontiert sah. In ihrer osteuropäischen Prägung entwarf diese Lehre eine Linie der historischen Entwicklung, die von der klassenlosen Urgesellschaft der Menschheit über die antike Sklaverei, den mittelalterlichen Feudalismus, den Kapitalismus der Neuzeit zur proletarischen Revolution und schließlich zur klassenlosen Gesellschaft des Kommunismus führe. In den Jahren der Nachkriegszeit wurde diese auf den Sieg des Kommunismus angelegte Geschichtskonzeption als große Herausforderung empfunden. In dieser Situation rief der Tübinger Althistoriker Joseph Vogt als Mitglied der Mainzer Akademie 1950 das Arbeitsvorhaben "Forschungen zur antiken Sklaverei" ins Leben, um eine Antwort der freien Welt auf die kommunistische Lehre von der antiken Sklavenhalterordnung zu entwickeln. Um diesem Projekt ein eigenes Profil zu geben, wurde 1967 die Reihe Forschungen zur antiken Sklaverei begründet. Ergänzend erschien 1971 die "Bibliographie zur antiken Sklaverei", deren mittlerweile dritte Auflage in die Beihefte der Forschungen zur antiken Sklaverei aufgenommen wurde. Außerdem umfassen die Beihefte namenkundliche Repertorien und die Aufbereitung schwieriger Texte durch Übersetzung und Kommentar. In diesem Rahmen erscheint auch das "Corpus der römischen Rechtsquellen zur antiken Sklaverei" und das "Handwörterbuch der antiken Sklaverei", das den Ertrag der internationalen Sklavereiforschung in lexikalischer Form darlegt. Die beeindruckende Ausweitung des Akademievorhabens "Antike Sklaverei" hat dazu geführt, dass sich das Projekt längst von seinem ursprünglichen Ausgangspunkt, der Auseinandersetzung mit der marxistischen Theorie von der antiken Sklavenhaltergesellschaft, wegentwickelt hat und Teil einer viel umfassenderen Wirtschafts-, Gesellschafts- und Mentalitätsgeschichte geworden ist, wie sie für die moderne deutsche und internationale Geschichtswissenschaft charakteristisch ist.
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